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Tantramassage ist keine Prostitution

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim bestätigte das Stuttgarter Urteil nach dem Tantramassage keine Prostitution sei.

Das Stuttgarter Dakini-Insitut unter der jetzigen Leitung von Monika Kochs hatte gegen die Vergnügung-Steuer geklagt, die die Stadt Stuttgart verlangt. Einerseits bestätigte das Verwaltungsgericht das Urteil, nach dem Tantramassage keine Prostitution sei. Ob aber deshalb trotzdem Vergnügungssteuer gezahlt werden müsse, wird erst in drei Wochen entschieden. Es bleibt also spannend. Hier der link zu einem TV-Beitrag zum Thema


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